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Großbritannien: neue PEP-Richtlinie berücksichtigt Viruslast unter der Nachweisgrenze
Die Richtlinien zur Post-Expositions-Prophylaxe nach sexuellen Risiko-Situationen berücksichtigen in Großbritannien nun die Frage der Viruslast unterhalb der Nachweisgrenze. In manchen Situationen kann auf eine PEP verzichtet werden.
Die neuen britischen Richtlinien für Post-Expositions-Prophylaxe empfehlen nach sexuellen Risiko-Situationen eine PEP zukünftig für eine Reihe von Situationen nicht mehr, falls die Viruslast des HIV-positiven Sex-Partners (‘Index-Person’) unterhalb der Nachweisgrenze liegt. Die neue Richtlinie nennt explizit verschiedene Situationen (z.B. rezeptiver Analverkehr (‘Ficken lassen’), insertiver Analverkehr (‘Ficken’), Oralverkehr mit und ohne Ejakulation, Sperma ins Auge) und gibt jeweils differenzierte PEP-Empfehlungen für die Konstellationen ‘Indexpartner HIV-positiv’ und ‘Indexpartner HIV-positiv, Viruslast unter der Nachweisgrenze’.
Die neuen britischen PEP-Richtlinien, herausgegeben von der British Association for Sexual Health and HIV (BASHH) und der British HIV Association (BHIVA), wurden publiziert in der Dezember-2011 – Ausgabe des ‘International Journal of STD and AIDS’. Sie ersetzen die frühere HIV- PEP-Richtlinie aus dem Jahr 2006.
Die in Deutschland gültige PEP-Richtlinie (Deutsch-Österreichische Empfehlungen – Gemeinsame Erklärung der Deutschen AIDS-Gesellschaft (DAIG) und der Österreichischen AIDS-Gesellschaft (ÖAG) sowie der Deutschen Arbeitsgemeinschaft niedergelassener Ärzte in der Versorgung von HIV- und AIDS-Patienten (DAGNÄ), der Deutschen AIDS-Hilfe (DAH), der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), des Nationalen Referenzzentrums für Retroviren, Universität Erlangen/Nürnberg, des Robert Koch-Institutes (RKI), des Kompetenznetzes HIV/AIDS und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), Aktualisierung Januar 2008) stammt vom 10.03.2008. Sie sagt zur Frage der Viruslast
“Es ist bisher nicht bewiesen, jedoch wahrscheinlich, dass eine erfolgreiche antiretrovirale Therapie die Infektiosität der behandelten Person deutlich verringert.”
und bei sexuellen Risiko-Situationen:
“Wenn die HIV-infizierte Indexperson eine antiretrovirale Therapie erhält, unter der die Viruslast unter der Nachweisgrenze liegt, reduziert sich dadurch wahrscheinlich das HIV-Übertragungsrisiko. Trotzdem ist nicht auszuschließen, daß u.a. durch die Übertragung virusinfizierter Zellen oder eine Diskrepanz zwischen Viruslast im Blut und Viruskonzentration an Schleimhäuten oder in Genitalsekreten auch in solchen Fällen eine relevante HIV-Exposition vorliegen kann.”
Die Indikationen für eine PEP brücksichtigen die Frage der Viruslast in dieser Richtlinie (Tabelle 5 – Indikation zur HIV-PEP nach sexueller und anderer HIV-Exposition) wie folgt:
“Ungeschützter insertiver oder rezeptiver vaginaler oder analer Geschlechtsverkehr (z.B. infolge eines geplatzten Kondoms) mit einer HIV-infizierten Person
⇒ empfehlen, außer wenn Indexperson unter stabiler HAART (VL<50 Kopien seit mind. 6 Monaten)
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weitere Informationen:
UK guideline for the use of post-exposure prophylaxis for HIV following sexual exposure (2011). International Journal of STD & AIDS 22 : 695-708, 2011
aidsmap 21.12.2011: PEP guidelines for the UK revised to take account of undetectable viral load
Robert-Koch-Institut: Postexpositionelle Prophylaxe der HIV-Infektion (Stand Januar 2008)
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Rituximab verlängert Überleben bei HIV und Lymphom
HIV-Positive, die an einem Aids-bezogenen Lymphom erkrankt sind, profitzieren davon, wenn die Standard-Chemotherapie um Rituximab ergänzt wird. Dies zeigen vorab online publizierte Daten einer deutschen Forschungsgruppe.
Forscher berichten im ‘Journal AIDS’ über eine unkontrollierte multizentrische Beobachtungsstudie an HIV-Positiven (92% Männer, durchschnittlich 205 CD4-Zellen bei Lymphom-Diagniose) mit Lypmphom (ARL, Aids related lymphomas), die zwischen Januar 2005 und Dezember 2008 in Deutschland durchgeführt wurde. Sie kamen zu dem eindeutigen Ergebnis, das Patienten mit einem CD20-positiven Lymphom (ARL), die auch Rituximab erhielten, ein signifikant besseres Abschneiden hatten (sowohl Überleben insgesamt (43%) als auch progressionsfreies Überleben (44%)). Selbst bei schwerem Immundefekt erwies sich der Einsatz von Rituximab als sinnvoll.
Rituximab (Handelsname MabThera® des Pharmakonzerns Roche) ist der erste (1997) zur Behandlung von Krebs zugelassene monoklonale Antikörper (chimär anti-CD20). Die Substanz wird – oft in Kombination mit Standard-Chemotherapien wie CHOP – zur Behandlung von Non-Hodgkin-Lymphomen eingesetzt. Während sein Einsatz bei HIV-Negativen etabliert ist, war die Verwendung bei HIV-Positiven lange umstritten. Rituximab ist nicht nebenwirkungsarnm, bei einem großen Teil der Patienten treten Nebenwirkungen wie das ‘Cytokine-Release-Syndrom’ auf (Freisetzung von Zytokinen aus in großen Mengen zerfallenen Krebszellen).
Die Forscher stellten nun fest
“In patients with CD20 positive ARL, CD4 T-cell count at ARL diagnosis and the use of rituximab had strong impact on survival. Rituximab was beneficial in ARL even in the setting of severe immune deficiency and was not associated with an increased risk of fatal infections.”
Sie weisen allerdings darauf hin, dass ihre Studie aufgrund des Designs als unkontrollierte Studie von begrenzter Ausssagekraft ist.
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weitere Informationen:
POZ 19.12.2011: Rituxan Prolongs HIV-Related Lymphoma Survival
Van Lunzen et al.: Treatment of AIDS-related Lymphomas (ARL): Rituximab Is Beneficial Even in Severely Immunosuppressed Patients (abstract)
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